AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ENERENT GmbH - Kauf
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kauf (im Folgenden: AGB-Kauf) gelten für alle geschlossenen Verträge für Lieferungen und Leistungen zwischen unserer Unternehmensgruppe, bestehend aus den Unternehmensteilen ENERENT Deutschland GmbH und ENERENT GmbH (im Folgenden: Verkäufer), und dem Käufer (im Folgenden: Käufer) als Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (Vertrag gehört zum Geschäftsbetrieb seines Unternehmens). Ferner gelten diese Bedingungen, soweit der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist.
I. Allgemeines
1. Alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere auch aus diesen Geschäftsbedingungen. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB-Kauf.
2. Sämtliche Lieferungen und Leistungen aus dem Kaufvertrag, einschließlich Service- und Beratungsleistungen, erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit der Käufer und der Verkäufer nichts anderes vereinbart haben.
3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB-Kauf gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Käufers die Leistungen an den Käufer vorbehaltlos erbringt oder den AGB des Käufers nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen und mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer dies schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
4. Für die Führung eines Kundenkontos sind personenbezogene Daten erforderlich. Die erforderlichen Daten sind in der Registrierung mit einem „*“ gekennzeichnet. Mit der Registrierung willigt der Käufer in die Verwendung dieser Daten für den Zweck der Kontoführung ein. Der Verkäufer verarbeitet diese Daten nach Einwilligung des Käufers zur Bearbeitung von Anfragen sowie zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Unsere Unternehmensgruppe besteht aus den Unternehmensteilen ENERENT GmbH und ENERENT Deutschland GmbH. Sollte eine dieser Stellen aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sein, Ihre Anfrage zu bearbeiten, leiten wir diese auf Basis unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an eines der o.g. verbundenen Unternehmen weiter. Jede Stelle agiert eigenverantwortlich, d.h. wenn Sie Betroffenenrechte einreichen möchten, können Sie diese beliebig an eine der drei Unternehmenseinheiten richten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
Datenschutz I ENERENT
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Beschriftungen) behält sich der Verkäufer die Eigentums-, Urheberrechte und sonstigen Rechte vor. Sie dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie ausdrücklich zur Weitergabe bestimmt sind oder die vorherige schriftliche Zustimmung durch den Verkäufer erfolgt.
2. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer auf Grundlage dieser AGB-Kauf verbindlich.
3. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln durch den Verkäufer stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
4. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer und der Käufer den schriftlichen Kaufvertrag auf Grundlage dieser AGB-Kauf beidseitig unterzeichnet haben.
5. Sollte die Lieferung der vom Käufer bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Verkäufer von einem Vertragsschluss ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Verkäufer wird den Käufer darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
6. Die in den des Verkäufers enthaltenen oder beigefügten Informationen und Abbildungen sind nur insoweit verbindlich, wie sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Unwesentliche optische Abweichungen stellen keinen Mangel des Kaufgegenstands als solches dar.
III. Preise
Die Preise des Verkäufers verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und werden in Euro berechnet. Außerdem setzen sie sich wie folgt zusammen:
a. Verkaufspreis ab Werk,
b. Ggf. Mehrpreis für Zubehör
c. Ggf. Grundbetrag für Inbetriebnahme, Einweisung und Übergabe
d. Kostenpauschale für Transport zzgl. evtl. Verpackung
e. Zölle
IV. Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen
1. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
2. Bei Teillieferungen gilt jedoch: Wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers in Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf eigenen Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.
3. Die Lieferfrist ist abhängig von der Fertigungskapazität und wird dem Käufer mit Vertragsabschluss verbindlich mitgeteilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4. Die jeweiligen vertraglichen Zahlungs-bedingungen sind gesondert schriftlich im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart.
V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung,
Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kaufpreis und die Versandkosten werden sofort mit Bestellung gemäß Ziffer II fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Käufer muss den Kaufpreis und die Versandkosten auf das Konto des Verkäufers überweisen.
2. Bei einer erfolgreichen Bonitätsprüfung ist der Kauf auf Rechnung möglich. Das jeweilige Zahlungsziel wird individuell vom Verkäufer festgesetzt. Der Verkäufer behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauskasse zu beliefern. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ein Skontoabzug kann nur vom Verkäufer anerkannt werden, wenn die Zahlung zum vereinbarten bzw. in der Rechnung genannten Zeitpunkt beim Verkäufer eingegangen ist.
3. Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Verkäufers aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Käufer ist zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Verkäufers auch berechtigt, wenn der Käufer Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.
4. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers entstehen für jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von pauschal 40,00 EUR.
6. Unabhängig einer vom Käufer erklärten Tilgungsbestimmung werden eingehende Teilzahlungen zunächst auf etwaige Kosten, Zinsforderungen und dann auf die ältesten Rückstände angerechnet. Der Verkäufer wird dem Käufer hierüber entsprechend Abrechnung erteilen.
VI. Liefer- und Leistungsfrist
1. Der Liefertermin wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in dem Kaufvertrag auf Grundlage dieser AGB-Kauf verbindlich vereinbart.
2. Die Inbetriebnahme des Kaufgegenstandes durch den Verkäufer ist nicht geschuldet, es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen der Vorlieferanten, Streik, Stau und behördliche Eingriffe sowie sonstiger unvorhersehbarer, unvermeidbarer Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich, wenn der Verkäufer hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen behindert ist, die Liefer- und Leistungsfrist um die Dauer der Verzögerung. Wird die Lieferung durch die genannten Umstände unmöglich, wird der Verkäufer von der Lieferverpflichtung frei.
VII. Untersuchungs- und Anzeigepflicht,
Gewährleistung / Mängelrechte
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware ein Jahr. Hinsichtlich des Verkaufs gebrauchter Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Ausschlussfrist von drei Tagen nach Empfang der Lieferung oder Auftreten des Mangels, beim Verkäufer schriftlich anzuzeigen.
2. Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung sowie Veränderungen an den Vertragsgegenständen durch den Käufer verursacht sind. Das Füll- und Ergänzungswasser im Primärkreis darf ausschließlich aus den jeweils speziell ausgewiesenen Frostschutzmitteln bestehen. Die Betriebsanweisungen der jeweiligen Vertragsgegenstände sind unbedingt und genau zu beachten. Wird eine andere Flüssigkeit in die Anlage/n eingefüllt, so haftet der Käufer für auftretende Folgeschäden.
3. Der Verkäufer weist ausdrücklich daraufhin hin, dass durch regelgerechten Verbrauch abgenutzte Verschleißteile (wie Dichtungen, Heizstäbe) nicht von den Mängelrechten des Käufers umfasst sind.
4. Vom Käufer angezeigte Mängel wird der Verkäufer prüfen. Auf Wunsch des Käufers wird diesem bei entsprechender Verfügbarkeit ein Ersatzgerät für die Dauer der Prüfung zur Verfügung gestellt. Liegt nach Abschluss der Prüfung durch den Verkäufer ein anspruchsbegründender Mangel des Geräts vor, so erfolgen die Prüfung und der Transport des mangelhaften Geräts sowie Lieferung und Überlassung des Ersatzgeräts kostenfrei. Wird im Rahmen der Prüfung durch den Verkäufer festgestellt, dass kein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vorliegt, so ist der Verkäufer, vorbehaltlich weiterer Ansprüche gegenüber dem Käufer, berechtigt, die entstandenen Kosten, insbesondere Aufwand für Transport, Prüfung und Schadensbehebung des mangelhaften Geräts sowie Lieferung und Überlassung des Ersatzgeräts, dem Käufer gemäß den Verrechnungssätzen der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen.
5. Sofern dem Käufer im Rahmen der Prüfung gem. Ziffer 4. ein Ersatzgerät durch den Verkäufer zur Verfügung gestellt wird, ist der Käufer zum Zeitpunkt der Wiederanlieferung des reparierten Erstgeräts verpflichtet, das ihm überlassene Ersatzgerät zur Abholung versandfertig, d.h. in leer gepumptem Zustand und zugänglich zur Beladung für Spediteure/Monteure des Verkäufers, bereitzustellen. Die Vorgaben der Ziffer III 3. der AGB Miete gelten entsprechend. Erfolgt dies nicht, ist der Verkäufer berechtigt, für den Zeitraum des tatsächlichen Verbleibs des Ersatzgeräts beim Käufer, eine Vergütung in Höhe des jeweils aktuellen Tageslistenpreises, entsprechend der jeweils aktuell gültigen Preisliste, pro Kalendertag zu verlangen.
VIII. Haftung
1. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2. In sonstigen Fällen haftet der Verkäufer – soweit in Nr. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Verkäufers - vorbehaltlich der Regelung in Nr. 3 - ausgeschlossen.
3. Die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
4. Die unter Nr. 1 bis 3 genannten Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die etwa wegen arglistigen Verhaltens seitens des Verkäufers entstanden sein sollten.
5. Die vorgezeichneten Haftungsausschlüsse gelten auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
IX. Eigentumsvorbehalt, Weiterveräußerung und Abtretung
1. Der Verkäufer behält sich bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Kaufsache nebst Zubehör vor.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache nebst Zubehör im ordentlichen Geschäftsverlauf weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen gegen seinen Kunden in Höhe des seinem Kunden in Rechnung gestellten Nettorechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltseigentums gegen seinen Kunden zustehen. Der Käufer bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderungen bei seinem Kunden ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen einziehen zu dürfen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wurde. Wenn einer dieser Fälle eintritt, ist der Käufer verpflichtet, die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner dem Verkäufer bekanntzugeben sowie alle erforderlichen Unterlagen an den Verkäufer herauszugeben. Diese Abtretung hat der Käufer seinem Kunden gegenüber umgehend offenzulegen.
3. Der Käufer ist auch für die Zeitdauer des Vorbehaltseigentums verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und Wartungsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere der rechtzeitigen Kaufpreiszahlung, wird der Verkäufer nach einer angemessenen Fristsetzung den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und die Herausgabe der Vorbehaltsware beim Käufer oder beim Dritten verlangen.
X. Urheberrechte & Rechte an verwandten Schutzrechten
1. An den im Zuge des Vertragsschlusses erhaltenen Dokumenten (hierunter fallen Bilder, Bedienungsanleitungen, AGB etc.) in elektronischer sowie schriftlicher Form erwirbt der Käufer einfache und nicht übertragbare Nutzungsrechte für eigene Zwecke.
2. Dem Käufer ist es untersagt, diese Dokumente für die eigene Nutzung im Rechtsverkehr zu kopieren, zu ändern oder in anderer Weise zu duplizieren. Jede über die für eigene innerbetriebliche Zwecke hinausgehende Nutzung dieser Dokumente bedarf der vorherigen, gesonderten und ausdrücklichen Einwilligung durch den Verkäufer in Textform. Des Weiteren haftet der Verkäufer nicht für Schutz- oder Urheberrechtsschäden Dritter, welche durch eine vertragswidrige Nutzung dieser Dokumente seitens des Käufers entstehen.
XI. Anzuwendendes Recht / Vertragssprache
Es gilt ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des UN-Kaufrechtsabkommens ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist deutsch.
XII. Sonstiges
1. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden sollten oder der Vertrag eine sogenannte Vertragslücke enthält, so soll hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages in seiner Rechtswirksamkeit nicht berührt werden.
2. Rechtsunwirksame Bestimmungen oder sogenannte Vertragslücken sind vielmehr - soweit dies mit dem Vertragszweck vereinbar ist - durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die zum rechtlich gleichen und zu einem den Vertragsbeteiligten nach Treu und Glauben zumutbaren ähnlichen Ergebnis führen.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung des jeweils anderen Vertragspartners. Auch die Vereinbarung der Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
4. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für den Hauptsitz des Verkäufers zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, vor dem Gericht zu klagen, das am Sitz des Käufers zuständig ist.
Stand: 02.04.2026
